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SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01 |
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- BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung
Auszug aus SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01
Für den Urlaubsabgeltungsanspruch aber ist anerkannt, dass dieser kaug-rechtlich der Zeit zuzuordnen ist, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgeht(BSG, Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 -).Nur eine solche Zuordnung berücksichtigt angemessen den Sinn und Zweck der drei einschlägigen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Konkursrecht und Kaug-Recht (Urteil des BSG vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 - mwN).
Der Arbeitnehmer könne dann frei darüber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis fortführen oder wegen des Zahlungsverzugs seines Arbeitgebers fristlos beenden wolle (BSG, Urteil vom 18.12.1980 - 8 b/12 RAr 14/79 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 - Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 -).
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93
Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs - …
Auszug aus SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01
Für den Urlaubsabgeltungsanspruch aber ist anerkannt, dass dieser kaug-rechtlich der Zeit zuzuordnen ist, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgeht(BSG, Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 -).Der Arbeitnehmer könne dann frei darüber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis fortführen oder wegen des Zahlungsverzugs seines Arbeitgebers fristlos beenden wolle (BSG, Urteil vom 18.12.1980 - 8 b/12 RAr 14/79 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 - Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 -).
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R
Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des …
Auszug aus SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01
Hätte die vor dem Arbeitsgericht getroffene vergleichsweise Vereinbarung Auswirkung auf die Zuordnung zum Kaug-Zeitraum, würde dies dem Grundsatz widersprechen, dass das Arbeitsentgelt regelmäßig dem Zeitraum zuzuordnen ist, in dem es "erarbeitet" worden ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 87/99 R - mwN). - BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz
Auszug aus SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01
Zutreffend ist zwar das Vorbringen des Klägers, dass die Gewährung des Ersatzurlaubsanspruchs durch Suspendierung von der Arbeitspflicht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich geworden ist und der Arbeitnehmer für den Fall, dass der als Schadensersatzanspruch geschuldete Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, in Geld zu entschädigen ist (BAG, Urteil vom 26.6.1986 - BAGE 52, 254 -). - BSG, 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79
Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung
Auszug aus SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01
Der Arbeitnehmer könne dann frei darüber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis fortführen oder wegen des Zahlungsverzugs seines Arbeitgebers fristlos beenden wolle (BSG, Urteil vom 18.12.1980 - 8 b/12 RAr 14/79 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 - Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 -).